Rechtsanwalt.
Unternehmensberater.
Coach.

 
 

Unterschied.

Von 2016 bis 2022 war ich kaufmännischer Geschäftsführer einer Firmengruppe. Daneben halte ich kleine Beteiligungen an alten und jungen Unternehmen. Ich berate Unternehmer, Geschäftsführer und Freiberufler. Für Unternehmen gibt es keine klare Trennung zwischen rechtlichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Was ich meine möchte ich Ihnen an Beispielen erläutern:

Vor noch nicht allzu langer Zeit musste sich eine große deutsche Bank mit Vorwürfen beschäftigen, wonach Rentnerinnen und Rentner beim Kauf von Schiffsbeteiligungsfonds nicht ausreichend aufgeklärt worden seien. Abgekürzt lässt sich sagen, dass der Bank der gezielte Vertrieb von Hochrisikopapieren an Rentner vorgeworfen wurde. Die Rentnerinnen und Rentner beschwerten sich um mangelnde Aufklärung darüber, dass sie die vermeintliche Auszahlung der geschlossenen Fonds nicht mehr erleben würden und sie darüber von den Beraterinnen und Beratern des Geldhauses nicht aufgeklärt worden seien. Diese Gemengelage gipfelte in einer TV-Diskussion. Der Finanzvorstand des Geldhauses erklärte sich öffentlich zu den Vorgängen. Er windete sich und zog sich auf die juristische Ebene zurück. Er sprach von Beratungsprotokollen und davon, dass es schließlich dutzende Unterschriften der Rentner gab. Ansprüche aus Falschberatung lehnte er ab.

Ich hätte in dieser Angelegenheit zu einem anderen Verhalten geraten: Mein Beratungsziel wäre die Abwendung bzw. die Reduzierung eines massiv umsatzschwächenden Imageschadens gewesen.

Oder im Kleinen: Zwei verdiente Mitarbeiter eines spezialisierten Handwerkbetriebes haben gekündigt. Nicht nur, dass der Unternehmer im Arbeitnehmermarkt keinen schnellen Ersatz fand, zu allem Überfluss wollten die Arbeitnehmer nun auch noch ihre Überstunden abgegolten wissen. Heißt: Dem Unternehmer stand eine hohe Abgeltungszahlung ins Haus. Der Unternehmer war verärgert. Die Kündigung empfand er als illoyaler Seitenhieb, deshalb wollte er sich mit allen juristischen Mitteln gegen eine Abgeltungsleistung für die Überstunden wehren. Obgleich es in dem geschilderten Fall tatsächlich verschiedene Möglichkeiten gab, den Abgeltungsanspruch zumindest in großen Teilen abzuwenden, riet ich dem Unternehmer davon ab. Gute Fachkräfte sind schwer zu finden. Ein solches Vorgehen könnte sich in dem kleinen regionalen Markt an hochspezialisierten Handwerkern rumsprechen und zu teuren Problemen beim Recruiting führen. Ganz zu schweigen von den Opportunitätskosten eines arbeitsgerichtlichen Prozesses (Zeitaufwand des Geschäftsführers für den Termin, Recherche und Vorbereitung, ggf. Arbeitsausfall der betrieblichen Zeugen).

Meine Aufgabe als Ihr Berater ist es Sie und Ihr Unternehmen im wirtschaftlichen Gesamtkontext zusehen und es nicht bei einer juristischen Einschätzung zu belassen.